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Softair Zeitungsartikel

Hier findet ihr zukünftig interessante Zeitungsartikel rund um das Thema Softair. Solltest Du einen interessanten Artikel finden, sende ihn bitte an info@softair-magazin.de. Vielen Dank!

Kinder mit Softair-Pistolen beschossen

Am Dienstag, dem 29. August 2007 wurden bei der Polizei in Paderborn zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung erstattet.

Zwei Zwölfjährige Jungen sagten unabhängig voneinander aus, dass Sie mit Softairmunition - s.g. Ball Bearing - beschossen worden seien. Zudem wurde einer der Jungen mit einer Softair-Pistole bedroht und zur Herausgabe seines Fahrradschlosses gezwungen.

Auszug:

"Er wurde von zwei unbekannten Jungen angehalten und aufgefordert, sein Fahrradschloss herauszugeben. Auch in diesem Fall setzten die jungen Täter eine Softair-Pistole gegen das Opfer ein. Die Unbekannten flüchteten mit Fahrrädern in Richtung Nordring."

Zum Artikel auf paderborner-zeitung.de: [ Link ] - 29. August 2007

Softair-Waffen für Kinder tabu

OLG Karlsruhe verbietet Verkauf an Minderjährige / Schünemann begrüßt Urteil

Die HAZ berichtet, dass das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe den Verkauf von Softair-Waffen an Kinder verboten hat. Nach der veröffentlichten Grundsatzentscheidung des OLG ist der Verkauf solcher Federdruckpistolen an Minderjährige bereits dann strafbar, wenn die abgefeuerten Kugeln eine Bewegungsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule erreichen.

Weiterhin wird berichtet:

Der Gesetzgeber hatte bereits 2003 festgelegt, dass die Spielzeugpistolen bereits ab einer Energie von 0,08 Joule dem Waffengesetz unterliegen und damit von Minderjährigen weder gekauft noch besessen werden dürften. Im Jahr 2004 hat das Bundeskriminalamt (BKA) dieses Gesetz jedoch per Bescheid aufgehebelt, um die strenge deutsche Regelung besser an die strikte EU-Spielzeugrichtlinie anzupassen. Dadurch galt, anders als im Waffengesetz verankert, dass es sich bei Softair-Waffen einer Schusskraft von bis zu 0,5 Joule um ungefährliches Spielzeug handele.

Artikel erschienen in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 27.06.2007

Entscheidend ist das "F im Fünfeck"

Softair-Waffen: Händler Klaus Pickert erläutert Regelungen zu Erwerb, Besitz und Führen

Der Artikel gibt Auskunft über die Rechtslage von Spielzeugpistolen mit einem "F im Fünfeck" und ob ein "Kleiner Waffenschein" für Softair-Pistolen benötigt wird. Ebenfalls wird die Frage beantwortet, ob der Besitz von Softair-Waffen bereits eine Straftat sei.

Personen ab 18 Jahren dürfen Softair-Waffen mit dem F-Zeichen also sowohl besitzen, als auch transportieren, beispielsweise zur Reparatur. Die Waffe muss dabei aber auf jeden Fall "nicht zugriffsbereit" aufbewahrt werden, am besten verschlossen in einem Koffer und räumlich getrennt von der Munition.

Als Antwort auf die Frage "wo denn geschossen werden dürfe", gibt der Artikel die Antwort, dass mit Luftdruck- und Softair-Waffen nur dort geschossen werden darf, wo man sich auf befriedetem Gelände befindet.

Artikel erschienen auf oberpfalznetz.de am 28.02.2004